Gliederung:

Ausgabe des Lehens

Der Lehnseid wird meist unter Verwendung traditioneller Formen geleistet, beinhaltet das Treuversprechen gegenüber dem Herrn und das Anerkennen der Sanktionen bei Treuebruch, auf der Gegenseite aber auch das Treue- und Schutzversprechen des Herrn gegenüber seinem Lehnsmann. Im Spätmittelalter werden Belehnung und Treueid durchweg durch eine ausgefertigte Urkunde bestätigt, in der Neuzeit auch ersetzt. Ist die räumliche Entfernung zwischen beiden sehr groß, kann der Lehnsherr einen Vertreter benennen, vor dem der Lehnseid abzuleisten ist.

 

1235, August 23
Gf Gerlach von Veldenz wird wie sein Vorgänger lediger(23) Mann (homo ligius) des Bischofs (Rudolf) von Verdun, leistet ihm den Lehnseid und verspricht, den Frieden, den er mit dessen Vorgänger, Bischof Johann, unter Vermittlung und mit dem Siegel der Ezbischöfe von Trier und Köln gemacht hat, zu halten.
1235, in vigilia Bartholomei apostoli (24)

23 ledig: frei von anderen Verpflichtungen

24 2 Kopien 15. Jh. Koblenz, LHA Best. 23 (Veldenz) Nr. 105; Croll, Veldenz 2, 290 - MRhUB 3, 411 - MRhReg 2 Nr. 2170


© Bühler 2001
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