Gliederung:
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Umfang und Bestandteile eines Lehens
Ein Lehen kann prinzipiell aus allen geldwerten Rechtstiteln bestehen, d.h.
meistens aus Grundbesitz, von dem Einkünfte zufließen, aber auch
- vor allem in Zeiten entwickelter Geldwirtschaft - aus unmittelbar angewiesenen
Geldbeträgen. Der Umfang eines Lehens reicht dabei von einzeln genannten
"Pfennigzinsen", den Jahressteuern abhängiger Bauern also, über
Fruchtzinse bis hin zur insgesamt verliehenen Ortsherrschaft und darüber
hinaus zur als Ganzes verliehenen Graf- oder Herrschaft. Geht das Lehnsgut
in den "herrschaftlichen" Bereich über, sind damit grundsätzlich
auch die "vorstaatlichen" Rechte der Orts- und später so genannten
Landesherrschaft verknüpft. Auf Belege hierzu ist verzichtet worden.
Der Charakter der Fruchtzinse als regelmäßiges Einkommen und mit
einem Anspruch auf Rückgabe verbundenes Lehensgut dürfte im Unterricht
Schwierigkeiten bereiten und muß anhand eines praktischen Beispiels
verdeutlicht werden. Dabei muß klargestellt werden, daß jeder
Bezug einer Leistung einen heute so genannten "geldwerten Vorteil" darstellt,
der sonst mit eigenem Geld bezahlt werden müßte. Rückgabe
des Lehens heißt in diesem Fall, daß die jährliche Leistung
seitens des Lehnsherrn entfällt.
Die letzte Urkunde (1288, März 1) zeigt, daß noch nicht einmal
ein Wert des Lehens angegeben sein muß, sondern daß es auch in
einem Wohnrecht (Burgseß) bestehen kann.
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1436, April 23, Lahr
Ulrich Schnider von Offenburg bekennt, daß er von Adelheid von Geroldseck,
Gräfin von Saarwerden und Frau zu Lahr, 5 Juchert Acker im Bann von
Bohisbach, die auf die Heimgasse ziehen und neben den Reben des Friedrich
von Diegensheim und des Hänslin Mörlin liegen, zu Lehen empfangen
hat, wie diese auch seine Vorderen zu Lehen hatten.(1)
1436, April 29
Konz Merschwin bekennt, daß er von Adelheid von Geroldseck, Gräfin
von Saarwerden und Frau zu Lahr, Witwe, eine jährliche Rente von 8 Pfund
auf Kippenheim und Mahlberg zu Lehen empfangen hat.(2)
1436, Mai 6
Kaspar Mewart bekennt, daß er von Adelheid von Geroldseck, Gräfm
von Saarwerden und Frau zu Lahr, das Dorf Schelingen am Kaiserstuhl zu Mannlehen
empfangen hat.(3)
1261, November 1, Dachstein
Bischof Walther von Straßburg verspricht dem Wildgrafen Emicho 150
Mark Silber für geleistete Dienste und verpfändet ihm dafür
150 Viertel Weizen jährlich aus den bischöflichen Einkünften
bei Männolsheim. - S: d.A. (4)
1262, Januar 11, Erstein
Bischof Walther von Straßburg bessert dem Gf H[einrich] von Salm seine
Lehen von 5 Fudern Wein um 7 Fuder bei Molsheim auf.(5)
1262, Februar
Die Wildgrafen Emicho und Gottfried beurkunden, daß ihnen der
Straßburger Bischof für 300 Mark Silber, die er für geleistetes
homagio habe zahlen wollen, 300 Viertel Weizen von seinen Gütern bei
Goegenheim verpfändet habe.(6)
1462, Januar 14
Jörg von Hohengeroldseck belehnt Jacob Wiedergrün von Staufenberg
mit 44 Gütern in Schweighausen (Ortenaukreis) und 4 Tagwerk Wiesen,
die 30 Schilling abwerfen. 1462 am St. Hylarien Tag.
aus der Aufzählung der Lehnsgüter:
18 d von Heinrich Schetzlins Gut
1 ß d von Geneßgerns Gut
2 ßd von Crutzen Gut
6 d von Heintzmanns Gut auf dem Rain
6 d von der Sweigerin Gut
3 d von Butelers Gut
20 d von Meiwers Gut im Lutschutter
1 ß 3d von Mugen Gut
1ß d von Schotten Gut
6ßd minder 3 helbling von Kellers Gut
1 helbling von Hansmann Schindeler
3 Helbling von Martin (7)
1571, August 7
Lehen der Kletten von Uttenheim von der Herrschaft Hohengeroldseck, am 7.
August 1571 im Beisein derer von Endingen aufgezeichnet:
5 Juch Acker, tragen 2 Viertel Korn
2 Juch Acker. tragen 1 Viertel Korn
6 Juch Acker, tragen 1 Viertel Korn
1 Juch Acker, trägt 2 Sester Korn
1 1/2 Juch Acker, tragen 2 Sester Korn
1 1/2 Juch Acker, tragen 1 Viertel Korn
1 Juch Acker, tragen 3 Sester Korn
1 Juch Acker, trägt 3 Sester Korn
Eine halbe Gebreite, trägt 1 Viertel Korn
6 Juch Acker, tragen 9 Sester Korn
2 Juch Acker, tragen 4 Sester Korn
1/2 Juch Acker, trägt 1 Sester Bohnen
dazu weitere 40 Juch Acker ohne Angabe des Ertrags. (8)
1288, März 1, [Lichtenberg]
Nikolaus, der voget von Hunoltstein und sein Sohn Nikolaus verzichten auf
ihren Burcses ... ze Veldenze, den sie von den Gf. und der Herrschaft Veldenz
als Lehen hatten, und auf die Gebäude, die sie dort errichtet haben.
Erheben sie dennoch Ansprüche, verpflichten sie sich, dem Grafen 500
Pfund Trierischer Pfennige, in Trier in der Stadt, zuf zahlen. - S: Nikolaus
d.Ä., sein Sohn erklärt Siegelkarenz. (9)
Im Zusammenhang mit der fächerübergreifenden Behandlung des
Mittelalters ist auch auf die Lyrik Walthers von der Vogelweide zu verweisen,
der an einer Stelle klagt, ein Lehen erhalten zu haben, das ihm zwar die
materielle Existenz, nicht aber die Existenz als Dichter sichert, an einer
anderen Stelle dann aber die (endlich erwirkte) Freigebigkeit seines Herrn
preist.
Der König hat mir dreißig Silberlinge zugemessen:
die kann ich nicht verfrachten, noch verfressen,
ich soll sie mir als Zins aus Felsen pressen.
Groß ist die Ehre, doch der Wert nicht ganz geheuer.
Es ist nicht sichtbar, hörbar, nicht zu fassen:
Freunde, soll ich es nehmen oder fahren lassen?
Schon droht man mir mit Zoll und Kirchensteuer.
Der Pfaffen Fahnden stört mich nicht so sehr:
Die Kasse wird dadurch nicht minder leer.
Prüft hin, prüft her - es wird nicht mehr.
Ich hab mein Lehen, Gottnochmal, ich hab mein Lehen.
Jetzt brauch ich nicht mehr furchtsam in den Frost zu sehen
und reichen Knickern um den Bart zu gehen.
Der gute König, der milde König hat geruht, mich auszustatten.
Oh, meine Sommerfrische, du mein armes Winternest.
Wie jedermann sich davon imponieren läßt:
auf einmal bin ich nicht mehr dieser graue Trauerschatten.
Mein Los war dies: ich war zu lange blank.
Daß ich vor Mißgunst manchmal aus dem Rachen stank.
Heut kann ich wieder atmen, Friederich sei Dank)(10)
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