Materialien zum Geschichtsunterricht der 11. Klasse

 

Das Lehnswesen

Die Definition
 

Lehen (s.), verliehenes Gut, bei dem sich der Ausgebende (Lehnsherr) ein Eigentumsrecht vorbehält und dem Empfangenden (Lehnsmann) ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einräumt. Mit dem Gut (Lehnsgut) sind in der Regel Einkünfte verbunden, die dem Lehnsmann die Sicherung seines Unterhalts ermöglichen. In der Zeit der agrarisch strukturierten Gesellschaft des Mittelalters bestehen die Lehen meist aus Grundabgaben abhängiger Bauern, später werden diese mehr und mehr in Geld abgelöst bzw. als Geldlehen vergeben.
 
 
Übersicht:

Schaubilder

Das Prinzip des Lehnswesens
Grund- und Geldlehen
Das Lehnsgut
Aktiv-, Passivlehen und Eigentum
Rangordnung im Lehnswesen

Texte

Aspekte des Lehnswesens, mit Urkundenbelegen
Literatur

Definition Feudalismus

 


 


© Bühler 2001
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