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Lehen (s.), verliehenes Gut, bei dem sich der Ausgebende (Lehnsherr)
ein Eigentumsrecht vorbehält und dem Empfangenden (Lehnsmann) ein zeitlich
begrenztes Nutzungsrecht einräumt. Mit dem Gut (Lehnsgut) sind in der
Regel Einkünfte verbunden, die dem Lehnsmann die Sicherung seines Unterhalts
ermöglichen. In der Zeit der agrarisch strukturierten Gesellschaft des
Mittelalters bestehen die Lehen meist aus Grundabgaben abhängiger Bauern,
später werden diese mehr und mehr in Geld abgelöst bzw. als Geldlehen
vergeben. |
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