Gliederung:

Definition des Feudalismus

Feudalismus bezeichnet eine persönliche Abhängigkeit eines Untergebenen von seinem Herrn auf der Basis vergebenen Grundbesitzes. Diese Abhängigkeit kann sowohl erzwungen als auch freiwillig entstanden sein und prägte nicht nur die Gesellschaftsstruktur, sondern war auch das wichtigste, wenn nicht das einzige Element der staatlichen Ordnung.

Diese Abhängigkeit äußerte sich in Gehorsam und Leistungspflichten seitens des Abhängigen, der für den Herrn unentgeltliche Dienstleistungen erbringen oder ihm einen Teil der Ernte überlassen musste.

Dafür überließ der Herr den ihm gehörenden Boden an den Abhängigen zur Bewirtschaftung, ohne sein Besitzrecht daran aufzugeben.

Der Herr war seinerseits zur Fürsorge gegenüber dem Abhängigen verpflichtet.

In der Schaffung von Abhängigkeit war der Feudalismus Gesellschaftsordnung, in der Abgaben- und Dienstpflicht Wirtschaftsordnung und in der Verknüpfung staatlicher Aufgaben (z.B. Gerichtsbarkeit) mit dem Grundbesitz Staatsordnung.


© Bühler 2002
zurück: zur Übersicht Lehnswesen Übersicht Thema - Gesamtübersicht