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Das Münchner Abkommen (September 1938)

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Zusammentreffen des britischen Premierministers Chamberlain mit Hitler in Berchtesgaden (15.9.), dann Konferenzen in Godesberg (22.-24.9.) und in München (29.-30.9.)

Britisch-französische Garantieerklärung für den verkleinerten tschechoslowakischen Staat, Deutschland und Italien versprachen, dieser Garantie ebenfalls beizutreten.

Chamberlain kehrte nach London zurück und meinte, er habe den Frieden in seiner Zeit gerettet.

Appeasement-Politik: Hoffnung, mit dem Zugeständnis von München den Diktator befriedigt zu haben

Hitler indessen gab schon am 21. Oktober die Weisung an die Wehrmacht, die Erledigung der Rest-Tschechei militärisch vorzubereiten

Vorbereiteter Anlaß zum "Griff nach Prag": Unabhängigkeitsbewegung der Slowakei, die auf deutsche Drohungen hin am 14. März 1939 ihre Unabhängigkeit erklärte und sich unter deutschen Schutz stellte.

15. März 1939 Eimarsch der deutschen Truppen

Britische Konsequenz: Garantieerklärung für Polen, 31.3.39


Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. [30.] September 1938


Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebietes bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommnen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.

1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober

2. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die Tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.

3. Die Modalitäten der Räumung werden im einzelnen durch einen internationalen Ausschuß festgesetzt, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.

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