Reichstagsbrandverordnung
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Anlaß | Brand des Reichstagsgebäudes am 27.2 |
Ursache | Vermutlich Brandstiftung auf Initiative Görings (Reichstagspräsident) wohl mit Hilfe der SA |
Bedeutung | Anlaß zur NS-Propaganda, Brand als Fanal für den Beginn eines kommunistischen Aufstandes mit Unterstützung der SPD |
Unmittelbare Konsequenz |
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Bedeutung:
Instrument des Terrors gegen politische Gegner mit dem Schein der Legalität
Grundlage für die spätere nationalsozialistische Terrorjustiz
Wahlergebnis vom 5. März:
NSDAP 43,9% DNVP 8,0%, zusammen 51,9%
Der Tag von Potsdam - 21.März 1933
Begegnung Hitler - Hindenburg
Religiosität
preußische Traditionspflege
Bürgerlichkeit und Heldenverehrung
Das Ermächtigungsgesetz
"Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" (23. März
1933)
Erklärung Hitlers vor dem Reichstag:
Ermächtigungsgesetz nur für die Durchführung lebensnotwendiger Aufgaben
Kein Antasten von:
- Existenz von Reichstag und Reichsrat
- Rechte des Reichspräsidenten
- Bestand der Länder
- Rechte der Kirche
Ziel: Ausschaltung des Reichstages, Gesetzgebungsbefugnisse für die Regierung
Verfahrenstrick zur Sicherung der Mehrheit: Änderung der Geschäftsordnung des Reichstags - unentschuldigt abwesende Mitglieder sind als anwesend zu zählen
Gegen das Gesetz stimmte nur die SPD, deren Fraktionsvorsitzender, Otto Wels, sich mutig zu den Grundsätzen des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, des sozialen Rechtes bekannte.
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