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Die Landgrafschaft im Breisgau geht unmittelbar zurück
auf die alten breisgauischen Grafschaftsrechte, die sich
bereits im 11. Jahrhundert im Besitz der nachmaligen Markgrafen
von Baden befanden und die bei der Erbteilung um 1098 bei
Markgraf Hermann blieben. Aus dem Erbe des bei Antiochia
1190 gestorbenen Markgrafen Hermann kamen diese Rechte samt
dem markgräflichen Besitz im Breisgau an den jüngsten
Sohn Heinrich, der sich daraufhin nach der Burg Hachberg
nannte. Seine Herrschaft umfasste die Grafschaft des Breisgaus
sowie die Herrschaften Hachberg und – seit 1252 – Sausenberg.
Die Bezeichnung "Landgrafschaft" kam dabei im
12. Jahrhundert, zur Zeit des Kaisers Lothar von Süpplinburg,
auf. Sie bezeichnet vor allem im Südwesten,
zwischen Bodensee und Unterelsass, die einzelnen Sprengel
vom Reich herrührender
Rechte
wie Landgericht, Bergregal, Geleit und Anderes - im Unterschied
zur alten, karolinger- oder
ottonenzeitlichen,
Grafschaft,
die
sich im Lauf
der Zeit mit den einzelnen Grafenfamilien verbunden und aufgesplittert
hatte.
1318 verpfändete Markgraf Heinrich von Hachberg-Sausenberg
die Grafschaft, die seit dem 13. Jahrhundert, wohl in Analogie
zu anderen Landgrafschaften ebenfalls „Landgrafschaft“ hieß,
an der Grafen Konrad von Freiburg und dessen Sohn als Mitgift
für ihre Schwester Anna. Das Pfand sollte erledigt sein,
wenn die Summe von 700 Mark Silber an den Grafen Konrad bzw.
seien Erben bezahlt sei. Von dieser Verschreibung war allerdings
der Besitz des Markgrafen, vor allem im oberen Breisgau,
ausgenommen.
Damit war eine faktische Teilung der Landgrafschaft in einen
badischen und einen nicht-badischen Teil erreicht, von denen
ersterer ungefähr mit dem Bereich der Herrschaft Hachberg
sowie der inzwischen badischen Herrschaften Sausenberg und
Rötteln identisch war. Gleichzeitig erklärte Markgraf
Rudolf, mit diesen Gütern nicht mehr der Landgrafschaft,
sondern unmittelbar dem Reich gegenüber lehenpflichtig
zu sein. Diese Trennung und diese „neue“ Lehnspflicht,
die mitsamt der Verschreibung 1334 vom Kaiser bestätigt
wurde, war vorher kein Thema gewesen, da der Markgraf selbst
die Landgrafschaft innehatte.
Aus diesem Vorbehalt heraus beanspruchten die Markgrafen
von Hachberg weiterhin den Titel des Landgrafen sowie die
Landgrafschaftsrechte in ihrem Territorium und wurden vom
Reich auch 1401, 1414 und 1429 damit belehnt.
Der Freiburger Teil der Landgrafschaft – oder besser
gesagt, der Freiburger „Begriff“ von Landgrafschaft – ging
im Dezember 1356 an Clara, die Tochter des Grafen Friedrich
von Freiburg und verheiratete Pfalzgräfin von Tübingen, über.
Da aber der Stiefbruder des Grafen Friedrich, Egen, sich übergangen
fühlte, klagte er gegen seine Nichte auf Herausgabe
der Herrschaft und gleichzeitig gegen den Markgrafen, der
sich weiterhin „Landgraf im Breisgau“ nannte.
Graf Egen gewann den Prozess und erhielt 1359 vom Kaiser
die Landgrafschaft im Unteren Breisgau, im folgenden Jahr
1360 dann ebenfalls die „Landgrafschaft im Breisgau“.
In dieser Verleihung allerdings ist die Landgrafschaft mit
dem Besitz der Stadt Freiburg verknüpft: Inhaber der
Landgrafschaft sollen Graf Egen und seine Erben sein oder
wer immer Herr zu Freiburg ist.
1395 glichen Graf Konrad von Freiburg und Markgraf Rudolf
III. von Hachberg-Sausenberg ihre Ansprüche gegeneinander
aus, indem der Markgraf die Landgrafschaft mit der Begründung,
ihre Erträge hätten die Pfandsumme längst überschritten,
zurückerhielt. Der Markgraf belehnte Graf Konrad wieder
mit der Landgrafschaft, mit der Maßgabe allerdings,
nach dessen kinderlosem Tod solle sie an das markgräfliche
Haus zurückfallen.
Die nächste Runde der Auseinandersetzungen betrifft
nun die Burg Badenweiler mit der zugehörigen Herrschaft.
Diese wurde 1399 von Graf Konrad an Herzog Leopold von Österreich
verpfändet, kam aber dann wieder an Freiburg zurück
und ging nach dem Aussterben der Grafen an Hachberg. Nach
einer Kundschaft von 1434 soll jedoch in diese Verpfändung
auch die (freiburgische) Landgrafschaft einbezogen gewesen
sein.
Vermutlich auf der Basis dieser sich eigentlich widerstreitenden
Ansprüche auf die Landgrafschaft im Breisgau erhielt
sie dann 1478 Erzherzog Sigmund von Kaiser Friedrich zu Lehen.
Der Erbvergleich, der 1503 das Markgräflerland an Baden
brachte, wurde zwar von Kaiser Maximilian bestätigt,
jedoch mit dem Zusatz, dass Schloss Rötteln und die
Stadt Schopfheim von Österreich zu Lehen gehen sollten.
Die darüber ausgetragene Auseinandersetzung verlief
im Sand, bis schließlich Baden 1741 durch Zahlung von
230.000 fl. Österreich zum Verzicht auf alle Ansprüche
auf die Landgrafschaft bewegen konnte. Ab da dürfte
der Titel der Landgrafschaft im Breisgau mit der Herrschaft
Sausenberg verknüpft worden sein.
Martin Wellmer: Der vorderösterreichische Breisgau.
In: Fr. Metz (Hg.): Vorderösterreich. Eine geschichtliche
Landeskunde. 2. Aufl. Freiburg 1967, S. 282 - 288
Meinrad Schaab: Landgrafschaft und Grafschaft im Südwesten
des deutschen Sprachgebiets. ZGO 132 (= NF 92), 1984 S. 31
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