Gliederung:

Stiftungen für das Seelenheil


1252, Januar 6, Mahlberg

Walther von Geroldseck und seine Frau Heilika schenken in Anwesenheit und mit Zustimmung ihrer Söhne Walther, Propst in Straßburg. Hermann und Heinrich den Hardererhof, der mit der Hälfte des Zehnten ihnen gehört, mit allen Rechten dem Kloster Tennenbach. Bis zu ihrem Lebensende soll das Kloster aus diesem Gut 140 Scheffel Weizen und Gerste liefern, die nach ihrem Tod zu einem zweimal jährlich abzuhaltenden Seelgerät zu verwenden sind. Zur größeren Andacht sollen weiterhin an jedem Jahrestag ihres Todes besserer Wein, weißes Brot, Fische und Käse gereicht werden.
Zeugen: W[alther], H[ermann] und H[einrich], die Söhne Walthers, sein Kaplan Heinrich, Jacob von Rathsamhausen Albert von Staufenbeg, Gerung, gen. Schahmann und Cuno, gen. Vrie, Ritter und andere unsere Diener.
S: Abt von Tennenbach (ab), der Aussteller (frgm.) und seine Söhne Hermann (ab) und Walther (besch.).

In castro Malberg, 1251, in die epyphanie.

 

 

1258, August 3

Gf. Gerlach von Veldenz vermacht mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth seine Güter in Osterna und Offinbach und das Patronatsrecht der Kirche in Offinbach dem Kloster Werschweiler. Die Schenkung soll erst nach dem Tod der beiden Eheleute wirksam werden und enthält folgende Bedingungen:

  1. Täglich sollen 6 Priester sein Gedächtnis, das seiner Frau und seiner Verwandten feiern.
  2. Von Ostern an soll das Kloster die Einkünfte an Käse, Zinsen und Besthäuptem mit Eiern bekommen.
  3. Sechs Kranke und Lahme sollen im Siechenhaus des Klosters mit Fleisch, Eiern, Weißbrot und Wein versorgt werden.
  4. Täglich sollen an der Klosterpforte an 50 Arme Almosen gereicht werden.
  5. Vor dem Eingang des Kapitels [=Kapitelsaals?], in dem er und seine Frau begraben werden wollen, soll jede Nacht ein Licht brennen.
  6. Auch vor dem Altar, der auf ihre Bitten hin dem hl. Remigius geweiht ist, soll jede Nacht ein Licht brennen.
  7. Im Kloster Disibodenberg soll auf Kosten des Klosters Werschweiler vor dem Hochaltar Tag und Nacht ein Licht brennen.
  8. Die Kirche auf dem St. Remigiusberg soll vom Kloster Werschweiler jährlich je 20 Malter Korn und Hafer bekommen. Dafür soll dort in der St. Michaelskapelle für die Aussteller und ihre Vorfahren eine Messe gelesen und ein Licht brennen gehalten werden. Geschieht dies nicht, kann Werschweiler die Gefälle behalten und armen Leuten austeilen.
  9. In Offenbach soll vor dem Hochalter Unserer Lieben Frau ein Licht brennen.
  10. Wird im Kloster Werschweiler die Jahrzeit gehalten, bekommen die Brüder Fisch, Weißbrot und Wein; die Armen bekommen Almosen.
  11. Nach Gerlachs Tod hat seine Frau auf die geschenkten Güter keinen Anspruch.

Zeugen: Ritter Filman, gen. Sowe, Heinrich, Pleban in Kusel, Ritter Gottfried von Rulsperg, Burgmann auf Lichtenberg, Heinrich, sein Notar.
S: die zwei Ausst.

1258, mense Augusto in Inventione s. Stephani prothomartiris.



© Bühler 2001
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