Lahr

Stadtherrschaft

Grafschaft Saarwerden

Erstmals nachweisbar sind die Grafen von Saarwerden im Jahre 1131 als Zweiglinie der Grafen von Metz-Lunéville. Das Gebiet der Grafschaft umfasste zu diesem Zeitpunkt die Reichsburg Kirkel und die Metzer Lehen Saarwerden und Bockenheim sowie die Vogtei über die Klöster Weißenburg und Herbitzheim.

1397 kam die Grafschaft über die Schwester des letzten Grafen an die Herren von Moers, welche sich fortan „Grafen von Moers-Saarwerden“ nannten. Diese starben 1527 aus, und da die Erbtocher Katharina 1507 Graf Johann Ludwig I. von Nassau-Saarbrücken geheiratet hatte, fiel die Grafschaft Saarwerden an die Grafschaft Nassau-Saarbrücken. Die Söhne Johann Ludwigs, Adolf und Johann, teilten sich die Herrschaft dergestalt, dass Johann Saarbrücken und Ottweiler, Adolf Saarwerden und Lahr erhielt.

Beim Aussterben der älteren Linie Nassau-Saarbrücken 1574 fielen beide Grafschaften an das evangelische Haus Nassau-Weilburg, das in Saarbrücken die Reformation einführte, diesmal offiziell mit der Einführung einer Kirchenordnung. Daraufhin zog das Herzogtum Lothringen Saarwerden als erledigtes Lehen ein, wogegen die Saarbrücker Grafen vor dem Reichskammergericht klagten. 1629 wurde entschieden, dass die Grafschaft bei Saarbrücken, die Dörfer Bockenheim und Saarwerden aber bei Lothringen verbleiben sollten.

1793 wurde die Grafschaft von französischen Revolutionstruppen besetzt und in den anschließenden Neuregelungen aufgelöst.

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Stadtherrschaft Nassau

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Grafen von Moers

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