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Grafschaft Saarwerden
Erstmals nachweisbar sind die Grafen von Saarwerden im
Jahre 1131 als Zweiglinie der Grafen von Metz-Lunéville.
Das Gebiet der Grafschaft umfasste zu diesem Zeitpunkt die
Reichsburg Kirkel und die Metzer Lehen Saarwerden und Bockenheim
sowie die Vogtei über die Klöster Weißenburg und Herbitzheim.
1397 kam die Grafschaft über die Schwester des letzten
Grafen an die Herren von Moers, welche sich fortan „Grafen
von Moers-Saarwerden“ nannten. Diese starben 1527 aus, und
da die Erbtocher Katharina 1507 Graf Johann Ludwig I. von
Nassau-Saarbrücken geheiratet hatte, fiel die Grafschaft
Saarwerden an die Grafschaft Nassau-Saarbrücken. Die Söhne
Johann Ludwigs, Adolf und Johann, teilten sich die Herrschaft
dergestalt, dass Johann Saarbrücken und Ottweiler, Adolf
Saarwerden und Lahr erhielt.
Beim Aussterben der älteren Linie Nassau-Saarbrücken 1574
fielen beide Grafschaften an das evangelische Haus Nassau-Weilburg,
das in Saarbrücken die Reformation einführte, diesmal offiziell
mit der Einführung einer Kirchenordnung. Daraufhin zog das
Herzogtum Lothringen Saarwerden als erledigtes Lehen ein,
wogegen die Saarbrücker Grafen vor dem Reichskammergericht
klagten. 1629 wurde entschieden, dass die Grafschaft bei
Saarbrücken, die Dörfer Bockenheim und Saarwerden aber bei
Lothringen verbleiben sollten.
1793 wurde die Grafschaft von französischen Revolutionstruppen
besetzt und in den anschließenden Neuregelungen aufgelöst.
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