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Die
Stadt Lahr verdankt ihre Gründung der Tiefburg, die ab 1218
im Bereich der Schutterniederung errichtet wurde und seit
der Mitte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Herren von
Geroldseck nachgewiesen ist. Der Burgweiler dürfte gleichzeitig
mit einer (vermuteten) älteren Anlage (quadrat. Turm) entstanden
und als Bauarbeitersiedlung mit der Tiefburg, deren Bau
staufischen Charakter zeigt, gewachsen sein.
1258
ist mit der Gründung des Spitals durch den Geroldsecker
Stadtherrn ein Bevölkerungswachstum nachweisbar, das um
1278 die Erhebung zur Stadt und vermutlich auch die erste
Anlage eines die Erweiterung des Stadtgebiets einschließenden
Mauerrings nach sich zieht.
Schon
um 1320 wird eine nächste Stadterweiterung notwendig, während
das 1356 angelegte Bürgerbuch der Stadt keinen Hinweis darauf
enthält, dass die Pest der Jahre 1347/48 einen Einschnitt
in der Bevölkerungsentwicklung mit sich gebracht hätte.
Ein Pogrom im Zusammenhang des "Judensturms" von 1348/49
ist wahrscheinlich, aber nicht direkt nachgewiesen; das
Bürgerbuch von 1356 nennt Häuser in ehemals jüdischem Besitz,
aber keine in Lahr ansässigen Juden mehr.
Die
Stadterhebung um 1278 erfolgte nach dem Vorbild des Freiburger
Stadtrechts, was wohl die Festschreibung der grundsätzlichen
bürgerlichen Freiheiten wie Freiheit, Leben und Eigentum
bedeutete. Der Lahrer Markt überflügelte bald die benachbarten
Märkte in Ettenheim und Mahlberg. Mit der Bestätigung der
Privilegien 1320 begann eine Tradition der Stadtrechte,
die 1377 in der Verleihung des neuformulierten "Freiheitsbriefs"
kulminierte. An ihr beteiligte sich die Bürgerschaft durch
Zahlung der Summe von 700 Pfund Pfennigen an den Geroldsecker
Stadtherrn. Dieser "Freiheitsbrief" bildete bis 1803 unter
allen Stadtherrschaften die Grundlage der städtischen Privilegien.
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